Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026

Teresa Graf – Webfit Mentoring
Saggraben 89
3633 Bärnkopf
Österreich
E-Mail: hello@webfit-mentoring.com

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Teresa Graf – Webfit Mentoring, nachfolgend „Anbieterin“, und ihren Kund:innen über insbesondere folgende Leistungen:

  • Website-Erstellung und Website-Optimierung
  • Website-Wartung, Support und technische Betreuung
  • Hosting- und Domainverwaltung bzw. Unterstützung dabei
  • Newsletter-Marketing und technische Anbindungen
  • Social-Media- und Online-Marketing-Leistungen
  • Workshops, Schulungen und Coachings
  • Online-Kurse und sonstige digitale Inhalte
  • Video-Editing
  • Logo- und Designleistungen
  • sonstige individuell vereinbarte Leistungen

1.2

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmer:innen als auch gegenüber Verbraucher:innen, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten.

Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer:in ist, wer das Rechtsgeschäft im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt.

1.3

Abweichende Bedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn ihnen die Anbieterin ausdrücklich zugestimmt hat.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen und konkrete Angebote gehen diesen AGB vor, soweit darin abweichende Regelungen getroffen werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Individuelle Projekte

Art und Umfang individuell beauftragter Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag bzw. der schriftlichen Projektvereinbarung.

Bei Website-Projekten können insbesondere Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung, Einrichtung, Optimierung, Einschulung, Wartung und Support Gegenstand des Auftrags sein.

2.2 Online-Kurse und digitale Inhalte

Der Leistungsumfang von Online-Kursen und sonstigen digitalen Produkten ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- bzw. Angebotsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Digitale Inhalte können nach erfolgreichem Vertragsabschluss und Zahlung unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.

2.3 Mitwirkungspflichten

Die Kund:innen verpflichten sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Bilder, Texte, Freigaben und sonstigen Unterlagen vollständig und innerhalb der vereinbarten bzw. angemessenen Frist bereitzustellen.

Die Kund:innen sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

3. Vertragsabschluss

3.1 Individuelle Projekte

Bei individuellen Leistungen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots, Unterzeichnung einer Projektvereinbarung oder eine sonstige eindeutige schriftliche Beauftragung zustande.

3.2 Online-Käufe

Bei Online-Kursen und sonstigen unmittelbar online angebotenen Produkten kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs und erfolgreicher Zahlung zustande.

3.3 Einbeziehung dieser AGB

Die jeweils geltenden AGB werden Bestandteil des Vertrags, sofern vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Kund:innen die Möglichkeit hatten, sie einzusehen.

4. Preise und Zahlung

4.1

Die jeweiligen Preise ergeben sich aus dem konkreten Angebot, Vertrag oder der Produktbeschreibung.

4.2 Individuelle Projekte

Bei individuell beauftragten Projekten ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vor Projektbeginn eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

Der verbleibende Betrag wird nach Fertigstellung bzw. entsprechend der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zahlungsregelung fällig.

4.3 Digitale Produkte und Online-Kurse

Online-Kurse und andere digitale Produkte sind grundsätzlich vor Bereitstellung vollständig zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4 Zahlungsmöglichkeiten

Abhängig vom jeweiligen Angebot können Zahlungen insbesondere per Überweisung, Stripe oder PayPal erfolgen.

4.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin die weitere Leistungserbringung bis zur Begleichung der fälligen Forderungen aussetzen.

Gesetzliche Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Mahn- und Betreibungskosten bleiben unberührt.

5. Drittanbieter, Domains, Hosting und externe Kosten

5.1 Einmalige Drittanbieter-Kosten

Kosten für Leistungen oder Produkte externer Anbieter, insbesondere Themes, Plugins, Stockmaterial, technische Erweiterungen oder vergleichbare Leistungen, sind im vereinbarten Honorar nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben wurde.

Erforderliche einmalige Drittanbieter-Produkte können durch die Anbieterin beschafft und anschließend an die Kund:innen weiterverrechnet werden.

5.2 Wiederkehrende Lizenzen

Wiederkehrende Lizenzen und Abonnements externer Anbieter werden grundsätzlich von den Kund:innen selbst abgeschlossen und bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Dies betrifft insbesondere wiederkehrende Plugin-Lizenzen, Newsletter-Systeme, Marketing-Plattformen und vergleichbare Dienste.

Die Kund:innen stellen der Anbieterin die für die technische Einrichtung notwendigen Zugänge bzw. Lizenzinformationen zur Verfügung.

5.3 Domains

Domains können im Auftrag der Kund:innen durch die Anbieterin registriert bzw. verwaltet werden.

Soweit nicht anders vereinbart, werden die Kund:innen als Domaininhaber geführt. Die beim Provider anfallenden Domainkosten können von der Anbieterin bezahlt und an die Kund:innen weiterverrechnet werden.

Alternativ können Kund:innen Domains selbst registrieren. Die Anbieterin kann sie dabei technisch unterstützen.

5.4 Hosting

Hosting kann über die von der Anbieterin verwendete Hosting-Infrastruktur bereitgestellt und den Kund:innen entsprechend der jeweiligen Vereinbarung weiterverrechnet werden.

Auf Wunsch können Kund:innen eigenes Hosting verwenden. In diesem Fall kann die Anbieterin bei Einrichtung, Umzug und technischer Konfiguration unterstützen.

5.5 Leistungen externer Anbieter

Für Bedingungen, Preisänderungen, technische Änderungen oder die Einstellung externer Dienste gelten die jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters.

Werden nach Projektabschluss aufgrund späterer Änderungen externer Anbieter Anpassungsarbeiten notwendig, stellen diese grundsätzlich zusätzliche Leistungen dar, sofern sie nicht von einem Wartungsvertrag, einer individuellen Vereinbarung oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen umfasst sind.

6. Mitwirkung, Projektverzögerung und Projektpausen

6.1

Vereinbarte Projekt- und Fertigstellungsfristen setzen voraus, dass die Kund:innen ihre erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllen.

Werden notwendige Inhalte, Zugangsdaten, Entscheidungen oder Freigaben verspätet bereitgestellt, verschieben sich vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend.

6.2

Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung der Kund:innen erheblich, kann die Anbieterin nach vorheriger schriftlicher Erinnerung und angemessener Fristsetzung das Projekt vorübergehend pausieren.

6.3

Ist der ursprünglich geplante Fertigstellungstermin aufgrund fehlender Mitwirkung der Kund:innen um mehr als vier Wochen überschritten, kann die Anbieterin die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen zwischenabrechnen.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf diese Zwischenabrechnung angerechnet.

6.4

Nach Wiederaufnahme eines pausierten Projekts wird der weitere Projektzeitplan unter Berücksichtigung der aktuellen Kapazitäten neu abgestimmt. Ein ursprünglich vorgesehener Fertigstellungstermin kann in diesem Fall nicht garantiert werden.

7. Änderungen und zusätzliche Leistungen während eines Projekts

7.1

Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

Leistungen und Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind nicht automatisch im ursprünglichen Honorar enthalten.

7.2

Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Umsetzung schriftlich abgestimmt und gesondert verrechnet.

Die Abrechnung kann – abhängig von Art und Umfang der zusätzlichen Leistung – nach tatsächlichem Zeitaufwand oder über einen gesondert vereinbarten Pauschalpreis erfolgen.

8. Vorzeitige Beendigung individuell beauftragter Projekte

8.1

Wird ein bereits begonnenes Projekt auf Wunsch der Kund:innen vor vollständiger Fertigstellung beendet, sind die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechend dem erreichten Leistungsstand zu vergüten.

8.2

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den bis dahin entstandenen Vergütungsanspruch angerechnet.

Übersteigen die bereits erbrachten Leistungen die geleistete Anzahlung, ist der entsprechende Differenzbetrag zu bezahlen.

8.3

Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbraucher:innen bleiben davon unberührt.

9. Wartungs- und laufende Betreuungsverträge

9.1

Wartungsverträge werden für die individuell vereinbarte Laufzeit, in der Regel für zwölf Monate, abgeschlossen.

9.2

Eine Kündigung kann jederzeit ausgesprochen werden, wird jedoch erst mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit wirksam.

Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.3 Stundenkontingente

Das im Wartungsvertrag enthaltene Stundenkontingent kann während der jeweiligen Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.

Nicht verbrauchte Stunden verfallen mit Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.4

Ist das vereinbarte Stundenkontingent bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit vollständig aufgebraucht, besteht für die verbleibende Laufzeit kein Anspruch auf weitere Leistungen.

Zusätzliche Leistungen oder zusätzliche Stunden können gesondert beauftragt werden.

10. Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht von Verbraucher:innen

10.1

Verbraucher:innen stehen bei Fernabsatzgeschäften die gesetzlichen Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte nach Maßgabe des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu.

Nähere Informationen enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.

Unternehmer:innen steht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach dem FAGG zu.

10.2 Beginn von Dienstleistungen während der Widerrufsfrist

Verlangt ein:e Verbraucher:in ausdrücklich, dass mit der Erbringung einer Dienstleistung bereits während der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird, und wird anschließend innerhalb dieser Frist wirksam vom Vertrag zurückgetreten, ist der gesetzlich vorgesehene angemessene Betrag für die bis dahin bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.

10.3 Digitale Inhalte

Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn

  • ausdrücklich zugestimmt wurde, dass bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen wird,
  • bestätigt wurde, dass dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung das Widerrufsrecht verloren geht, und
  • die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde.

Dies betrifft insbesondere Online-Kurse, deren Inhalte unmittelbar nach dem Kauf zur Verfügung gestellt werden.

10.4 Online-Rücktrittsfunktion

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, kann dieses unter anderem über die auf der Website angebotene Funktion „Vertrag widerrufen“ ausgeübt werden.

11. Online-Kurse und digitale Inhalte

11.1 Zugang

Sofern bei einem Online-Kurs ein dauerhafter bzw. zeitlich unbefristeter Zugang zugesagt wird, besteht der Zugang zu den erworbenen Kursinhalten grundsätzlich ohne feste zeitliche Begrenzung.

11.2 Wechsel der Plattform

Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, dauerhaft eine bestimmte technische Plattform zu verwenden.

Wird die ursprünglich verwendete Kursplattform eingestellt oder steht sie aus technischen, wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen künftig nicht mehr zur Verfügung, können die erworbenen Kursinhalte in anderer geeigneter Form bereitgestellt werden, insbesondere über eine alternative Plattform oder als Downloadmöglichkeit.

Der Zugang zu den erworbenen Kursinhalten bleibt dadurch grundsätzlich erhalten.

11.3 Aktualisierung von Kursinhalten

Kursinhalte können insbesondere aufgrund technischer Entwicklungen, neuer gesetzlicher Vorgaben, Änderungen verwendeter Software oder zur Verbesserung und Aktualisierung des Kurses überarbeitet, ergänzt oder durch aktualisierte gleichwertige Inhalte ersetzt werden.

Dabei soll der wesentliche Charakter und Nutzen der erworbenen Leistung erhalten bleiben.

Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über digitale Leistungen und deren Änderung, bleiben unberührt.

11.4 Zugangsdaten

Zugangsdaten zu kostenpflichtigen Kursinhalten sind grundsätzlich personenbezogen und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht an Dritte weitergegeben werden.

12. Community

12.1

Soweit beim Kauf eines Online-Kurses der Zugang zur Basisstufe der zugehörigen Community enthalten ist, wird dieser ohne gesondertes laufendes Entgelt und ohne gesondert festgelegte zeitliche Befristung bereitgestellt.

12.2

Die Community kann unterschiedliche Mitgliedschaftsstufen bzw. Leistungsumfänge anbieten.

Kostenpflichtige höhere Mitgliedschaftsstufen können gesondert gebucht werden.

Wird eine solche höhere Mitgliedschaft beendet, kann der Zugang – soweit technisch vorgesehen – wieder auf die im Kurs enthaltene Basisstufe zurückgestuft werden.

12.3

Die Anbieterin kann im gesetzlich zulässigen Umfang Plattform, Struktur, technische Umsetzung oder Funktionsweise der Community verändern.

Zwingende Rechte von Verbraucher:innen bei Änderungen digitaler Leistungen bleiben unberührt.

13. Gewährleistung

13.1

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

13.2 Digitale Leistungen

Für digitale Leistungen gegenüber Verbraucher:innen gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).

13.3 Website- und Werkleistungen

Für Website-Erstellung und sonstige Werk- bzw. Dienstleistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbraucher:innen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

14. Haftung

14.1

Die Anbieterin haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

14.2 Drittanbieter

Für Ausfälle, technische Störungen oder Änderungen von Leistungen externer Anbieter – beispielsweise Hosting-Anbieter, Domainprovider, Zahlungsdienstleister, Newsletter-Systeme, Plugins oder Plattformen – haftet die Anbieterin nur, soweit diese von ihr zu vertreten sind.

14.3 Inhalte der Kund:innen

Die Kund:innen gewährleisten, dass von ihnen bereitgestellte Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos und sonstige Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Für Rechtsverletzungen, die ausschließlich aus von Kund:innen bereitgestellten Inhalten oder ausdrücklichen Vorgaben entstehen, haftet die Anbieterin nicht, sofern die Rechtswidrigkeit für sie nicht bekannt oder erkennbar war.

14.4

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

15. Rechtliche Inhalte von Websites

15.1

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt die Anbieterin keine individuelle Rechtsberatung.

15.2

Die Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrungen und sonstigen rechtlich erforderlichen Inhalten einer Kundenwebsite liegt grundsätzlich bei den Kund:innen bzw. den von ihnen beauftragten rechtlichen Berater:innen.

15.3

Die technische Einbindung oder Umsetzung rechtlicher Texte durch die Anbieterin stellt keine Rechtsberatung oder rechtliche Prüfung dieser Texte dar.

16. Urheberrecht und Nutzungsrechte

16.1 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

Die Kund:innen räumen der Anbieterin für die Dauer und den Zweck der Auftragserfüllung jene Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten ein, die zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind.

16.2 Von der Anbieterin erstellte Leistungen

An von der Anbieterin erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen verbleibt das Urheberrecht bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber.

Nach vollständiger Bezahlung werden den Kund:innen jene Nutzungsrechte eingeräumt, die für die vertraglich vereinbarte Nutzung erforderlich sind.

16.3 Logos und individuelle Designs

Bei individuell für Kund:innen erstellten Logos und vergleichbaren Designleistungen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung – sofern nichts anderes vereinbart wurde – das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das betreffende Werk für eigene geschäftliche Zwecke in den hierfür üblichen Medien und Nutzungsformen zu verwenden, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu bearbeiten.

Die Weitergabe der hierfür notwendigen Nutzungsrechte an Dritte ist zulässig, soweit dies für die geschäftliche Verwendung erforderlich ist, insbesondere an Druckereien, Agenturen und technische Dienstleister oder im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung.

16.4 Drittmaterial

Für Software, Themes, Plugins, Fonts, Stockmaterialien und sonstige Inhalte Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbestimmungen.

17. Referenznutzung

17.1

Die Anbieterin ist berechtigt, fertiggestellte öffentlich zugängliche Websites, Logos und vergleichbare Arbeitsergebnisse unter Nennung des jeweiligen Unternehmens bzw. Projekts als Referenz zu verwenden und insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Angebotsunterlagen und eigenen Social-Media-Kanälen zu zeigen.

17.2

Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder überwiegende berechtigte Interessen der Kund:innen entgegenstehen.

Vertrauliche Informationen werden nicht zu Referenzzwecken veröffentlicht.

18. Datenschutz

18.1

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

18.2

Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der Anbieterin.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.

Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

19.2

Für Verträge mit Unternehmer:innen wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Anbieterin vereinbart.

Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Änderungen dieser AGB

20.1

Für einen Vertrag gelten grundsätzlich jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbart wurden.

20.2

Eine spätere Änderung dieser AGB ändert bestehende Verträge nicht automatisch.

Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.

21. Schlussbestimmungen

21.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Gegenüber Verbraucher:innen gelten jedenfalls die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

21.2

Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote und Projektverträge gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.